Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermittlung von Arbeitskräften in ein Arbeitsverhältnis (Personalvermittlung)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern zwischen [VOR- UND NACHNAME], [ADRESSE] (nachfolgend „Vermittler“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Betrieb“). Abweichende Bedingungen des Betriebs werden nur wirksam, wenn der Vermittler ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Art der Leistung – keine Arbeitnehmerüberlassung
Der Vermittler schuldet die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Betrieb und einer von ihm vorgestellten Person. Er wird nicht Arbeitgeber der vermittelten Person und überlässt dem Betrieb keine Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung. Es liegt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG vor.
3. Leistungsumfang
Der Vermittler sucht und spricht mit Bewerbern, prüft Qualifikation, Verfügbarkeit und Sprachkenntnisse nach bestem Wissen und stellt dem Betrieb Profile zur Auswahl vor. Ein bestimmter Vermittlungserfolg, eine bestimmte Anzahl von Vorstellungen oder der Abschluss eines Arbeitsvertrags werden nicht geschuldet und nicht zugesagt.
4. Zustandekommen, Nachweis der Vorstellung
(1) Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten, vor der ersten Vorstellung geschlossenen Vermittlungsvertrags.
(2) Jede Vorstellung erfolgt per E-Mail an die vom Betrieb benannte Adresse und enthält eine Kennziffer, die Bezeichnung der Stelle, den Zeitpunkt der Vorstellung und die Daten der vorgestellten Person. Diese E-Mail gilt als Nachweis der Vorstellung.
5. Honorar
(1) Das Honorar wird vor der ersten Vorstellung schriftlich vereinbart. Es wird einmalig und ausschließlich bei erfolgreicher Einstellung fällig – unabhängig davon, ob ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wird und unabhängig von der Bezeichnung der Stelle.
(2) Keine Vorkasse, keine Registrierungsgebühr, keine laufenden Monatsgebühren. Kommt keine Einstellung zustande, entstehen dem Betrieb keine Kosten.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Wird eine vorgestellte Person in einem verbundenen Unternehmen des Betriebs eingestellt, gilt die Vermittlung ebenfalls als erfolgreich; das Honorar wird in diesem Fall ebenfalls fällig.
6. Nachgarantie
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt, schlägt der Vermittler dem Betrieb einmalig und unentgeltlich eine Ersatzperson vor. Eine Rückzahlung des Honorars ist ausgeschlossen.
7. Pflichten des Betriebs
- Die vorgestellten Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an verbundene Unternehmen im Sinne der Ziffer 5.
- Der Betrieb verarbeitet die überlassenen Bewerberdaten ausschließlich zum Zweck des Auswahlverfahrens und löscht sie nach dessen Abschluss, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Der Betrieb beachtet die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und diskriminiert Bewerber nicht nach § 1 AGG.
- Angaben des Betriebs zur Stelle müssen zutreffend und vollständig sein.
8. Bewerberinnen und Bewerber
Für Bewerber ist die Vermittlung vollständig kostenfrei. Es werden keine Gebühren, Kautionen oder Auslagen erhoben. Eine Weitergabe des Profils an einen Betrieb erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber. Es besteht keine Verpflichtung, ein Stellenangebot anzunehmen.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Honorars des betroffenen Vermittlungsvorgangs. Eine Haftung für die Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben oder für das Zustandekommen und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand [ORT]. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [DATUM]
Hinweis (intern): Felder in [ ] vor Veröffentlichung ausfüllen und die AGB rechtlich prüfen lassen. Veraltet sind Absätze über Stellenanzeigen, Laufzeiten und Abonnements – dieser Text gilt ausschließlich für die Personalvermittlung.